Liebe RuderSyv-Anwender,
zum Jahreswechsel 2006/7 wagte ich mich mit dem neu entwickelten RuderSyv an die Öffentlichkeit. Obgleich es zu diesem Zeitpunkt bereits durch den DBV validiert war, entschied ich mich zunächst gegen eine unmittelbare Vermarktung. Viele Clubs und Anwender der ersten Stunde halfen mir mit ihren Ideen und Rückmeldungen, das Programm um gewünschte Funktionen zu erweitern, ohne dass die leichte Bedienbarkeit darunter litt. Im April 2010 wurde ein Programmstand erreicht, für den Lizenzen erworben werden konnten. Aus Testern wurden Kunden. Dies war verbunden mit meinem Versprechen einer fairen Update-Preisgestaltung. Tatsächlich waren seitdem alle bisher erschienenen Updates für Lizenzinhaber kostenlos.
Rasch erwarb sich RuderSyv den Ruf eines zuverlässigen und intuitiv zu bedienenden Scoreprogramms. Neben der schnell wachsenden Anwenderschaft in Deutschland lizenzierte im Jahr 2014 der Schweizer Bridgeverband RuderSyv zunächst für alle Clubs im deutschsprachigen Teil der Schweiz; ein Jahr später stand dann die französischsprachige Programmversion zur Verfügung und die Lizenz wurde auf die ganze Schweiz erweitert.
Seit nunmehr 13 Jahren wurden erst ein einziges Mal, vor zehn Jahren, die Lizenzpreise moderat erhöht.
Um RuderSyv weiterentwickeln zu können, muss ich jetzt jedoch Änderungen vornehmen. Die Anzahl der Neulizenzierungen ist in den letzten Jahren vermutlich coronabedingt stark zurückgegangen; es zeichnet sich auch keine bedeutende Erholung ab. Damit RuderSyv auch zukünftig an neue Turnierordnungen und technische Weiterentwicklungen angepasst und auch durch neue Funktionen verbessert werden kann, sind Erhöhungen der Lizenzpreise leider nicht ausreichend. Updates werden daher zukünftig nur mit bestehendem Wartungsvertrag eingesetzt werden können. Die Kosten werden also nicht pro Update berechnet, sondern für einen planbaren Pauschalbetrag erhalten Sie das Recht, alle im bezahlten Wartungszyklus erscheinenden Updates dauerhaft zu nutzen. Details zu den Wartungsverträgen, insbesondere Preise, finden Sie auf der neuen Seite Updates / Wartungen.
Für die Programmversion 2 wird es keine Updates mehr geben. Sie können jedoch kostenfrei mit Ihrer Programmlizenz für die Version 2 die neue Programmversion 3 nutzen. Updates bis zum 01.03.2024 sind inbegriffen; danach benötigen Sie einen Wartungsvertrag. Mit Nutzung der Version 3 stimmen Sie den neuen Lizenzbedingungen zu. Die einzige geänderte Passage ist § 6.2:
bisher 06.04.2010 | neu 20.02.2023 |
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6.2 Es ist die alleinige Entscheidung des Lizenzgebers, ob und gegebenenfalls wie lange er das Programm "RuderSyv" weiterentwickelt. Verbesserungen, die keine wesentliche Funktionserweiterung darstellen ("Zwischenversionen"), wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zum kostenlosen Download aus dem Internet bereitstellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers, ob wesentliche Funktionserweiterungen als neues optionales Modul nur gegen eine angemessene zusätzliche Lizenzgebühr heruntergeladen werden können. Nach Erscheinen einer neuen Hauptversion wird der Lizenzgeber den Lizenznehmern vergünstigte Upgrade-Angebote unterbreiten. Bei Erscheinen einer neuen Hauptversion innerhalb eines Jahres nach Lizenzerteilung hat der Lizenznehmer einen Anspruch auf volle Anrechnung der bezahlten Lizenzgebühr. | 6.2 Es ist die alleinige Entscheidung des Lizenzgebers, ob und gegebenenfalls wie lange er das Programm "RuderSyv" weiterentwickelt. Bei Erscheinen neuer Programmversionen unterbreitet der Lizenzgeber den Lizenznehmern vergünstigte Upgrade-Angebote. Dies kann auch in Form eines Wartungsvertragsangebots geschehen, bei denen der Lizenznehmer durch Zahlung einer Pauschale das Recht bekommt, alle Updates die innerhalb eines festgelegten Zeitraums veröffentlicht werden, zu nutzen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers, ob wesentliche Funktionserweiterungen als neues optionales Modul nur gegen eine angemessene zusätzliche Lizenzgebühr genutzt werden können. Bei Erscheinen einer neuen Hauptversion innerhalb eines Jahres nach Lizenzerteilung hat der Lizenznehmer einen Anspruch auf volle Anrechnung der bezahlten Lizenzgebühr. |